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Gebäudeabgrenzung

Eigenständiges Gebäude oder Gebäudeteil? Oben die Anzahl der Gebäudeteile festlegen, dann je Teil die 5 Kernkriterien mit Ja / Nein beantworten — weitere Kriterien lassen sich bei Bedarf aufklappen. Die Einstufung nach BEG-EH-tFAQ 1.01 rechnet sich bei jeder Eingabe neu und entscheidet, wie viele iSFP, Energieausweise oder BEG-Förderanträge nötig sind.

Gut zu wissen

Warum muss ich das überhaupt prüfen?

Im deutschen Energiesparrecht muss festgelegt werden, ob ein Gebäudeteil ein eigenständiges Gebäude oder Teil eines Gesamtgebäudes ist, zum Beispiel bei iSFP, GEG-Wärmeschutznachweisen, Energieausweisen oder BEG-Förderanträgen. Die Einstufung entscheidet unter anderem, wie viele Nachweise beziehungsweise Ausweise zu erstellen sind und wie Förderanträge zu stellen sind, denn pro Gebäude ist ein eigener Antrag nötig.

Woher stammen die Kriterien und Gewichtungen?

Grundlage sind die BEG-EH-tFAQ (Technische FAQ Effizienzhaus), Ziffer 1.01 zum Gebäudebegriff und zur Abgrenzung, sowie die DIBt-Auslegung zum Gebäudebegriff. Die Methodik und Gewichtung von sieben der acht Kriterien folgt der frei verfügbaren Entscheidungshilfe von xlstatik.de, Revision 01 vom 30.03.2023, Lizenz CC0 1.0.

Ergänzend berücksichtigt das Tool die gemeinsame Heizungsanlage als achtes Kriterium. Das ist keine Vorgabe von xlstatik.de, sondern eine Ergänzung aus der Beratungspraxis, weil eine gemeinsame Wärmeversorgung häufig das stärkste Indiz gegen eine eigenständige Einstufung ist.

Wie wird die Einstufung berechnet?

Jedes Kriterium wird mit Ja oder Nein beantwortet. Bei Ja werden die Gewichtungspunkte addiert, bei Nein abgezogen. Ist die Summe größer oder gleich 0, gilt der geprüfte Teil als eigenständiges Gebäude, andernfalls als Gebäudeteil des Gesamtgebäudes. Die beiden Hauptkriterien, selbständige Nutzbarkeit und trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, sind doppelt gewichtet und geben daher den stärksten Ausschlag.

Zur Vereinfachung zeigt das Tool die 5 Kernkriterien direkt an, mit denen sich die Abgrenzung in der Praxis meist eindeutig treffen lässt: selbständige Nutzbarkeit, eigene Heizungsanlage, eigene Hausnummer, eigener Eingang und Trennung durch Brandwände. Sind sie beantwortet, steht die Einstufung. Die drei weiteren Kriterien (räumlicher Zusammenhang, wärmeübertragende Hülle, Eigentumsgrenzen) lassen sich je Gebäudeteil aufklappen und verfeinern die Bewertungssumme — gerade bei Grenzfällen empfiehlt sich das.

Was mache ich bei einem Grenzfall, wenn die Summe nahe 0 liegt?

Bei Grenzfällen die Einstufung schriftlich begründen und gegebenenfalls mit dem Fördergeber, also BAFA oder KfW, beziehungsweise mit der unteren Bauaufsicht abstimmen, bevor ein Antrag gestellt oder ein Nachweis erstellt wird.

Sind Reihenhäuser oder Doppelhaushälften automatisch eigenständige Gebäude?

Reihen- oder Doppelhäuser mit durchgehender Trennwand, eigener Erschließung und eigener Anlagentechnik sind in aller Regel eigenständige Gebäude. Anbauten ohne selbständige Nutzbarkeit, etwa ein beheizter Anbau mit interner Verbindung zum Hauptgebäude, sind dagegen in aller Regel nur ein Gebäudeteil.

Was mache ich mit dem Ergebnis?

Das Ergebnis als PDF beziehungsweise Ausdruck in der Projektakte ablegen, insbesondere bei BEG-Förderanträgen. Es dokumentiert, wie viele eigenständige Gebäude im Objekt vorliegen und wie viele Nachweise oder Anträge dafür jeweils nötig sind.

Haftungsausschluss

Dieses Tool dient der überschlägigen, unverbindlichen Orientierung zur Gebäudeabgrenzung. Es basiert auf der Methodik der Entscheidungshilfe von xlstatik.de (CC0 1.0) sowie den BEG-EH-tFAQ Ziffer 1.01 und der DIBt-Auslegung zum Gebäudebegriff, ergänzt um das praxisbasierte Kriterium der gemeinsamen Heizungsanlage.

Das Tool ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bauberatung und keine verbindliche Entscheidung des Fördergebers oder der Bauaufsicht. Bei Grenzfällen und vor verbindlichen Anträgen empfiehlt sich die Rücksprache mit BAFA, KfW oder der unteren Bauaufsicht.

Ergebnis

Ergebnis erscheint nach der ersten Eingabe.

Berechnung überschlägig zur Gebäudeabgrenzung. Keine Gewähr sowie keine Rechts- oder Steuerberatung. Methodik nach der Entscheidungshilfe von xlstatik.de (CC0 1.0), Basis BEG-EH-tFAQ Ziffer 1.01 und DIBt-Auslegung zum Gebäudebegriff, ergänzt um das Kriterium der gemeinsamen Heizungsanlage. Bei Grenzfällen mit BAFA/KfW bzw. der unteren Bauaufsicht abstimmen. Verantwortlich: energetisiert. energieberatung GmbH

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